Rechtsprechung
   BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1580
BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76 (https://dejure.org/1977,1580)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1977 - 4 AZR 292/76 (https://dejure.org/1977,1580)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 (https://dejure.org/1977,1580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte Personalratsmitglieder - Berechnung von Dienstreisen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 2384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dem Kläger ein Anspruch auf Vergütung nach Pauschalgruppe III der Lohngruppe III des (Tarifvertrages für die Kraftfahrer des Bundes nicht zusteht. Soweit der Kläger die entsprechende Pest Stellung über den 30 Juni 1975 hinaus verlangt, ist sie schon deshalb unbegründet, weil dafür jeglicher Vortrag dazu fehlt, daß der Kläger im ersten Halbjahr 1975 Arbeitszeiten von mehr als 224 Stunden monatlich erbracht hätte, die nach dem Kraftfahrer-TV Voraussetzung für eine höhere Vergütung für das zweite Halbjahr 1975 wären. Da der Kraftfahrer-TV zulässigerweise die Vergütung nach der zurückliegenden Arbeits zeit aus dem vergangenen Halbjahr bemißt (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 19 MTB II), hätte der Kläger nämlich jeweils vortragen müssen, daß er höhere Arbeitszeiten geleistet hätte, wie er das für das zweite Halbjahr 1974 zur Begründung seines Anspruches für das erste Kalenderhalbjahr des Jahres 1975 auch getan hat.

    Auf der anderen Seite ist jedoch zu berücksichtigen, daß schon allgemein für die Vergütung von Kraftfahrern eine gewisse Pauschalierung durch den Kraftfahrer- TV vorgenommen wird und dies auch zulässig ist (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 19 MTB II).

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76
    Dienstreisen an andere Orte sind aber grundsätzlich keine Arbeitszeit (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BA.G vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74- [demnächst] AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Denecke-Neumann, AZO, 9. Aufl., § 2 Anm. 10; Zmarzlik, AZO, § 2 Anm. 28; Meisel-Hiersemann, AZO, § 2 Anm, 61; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 3°)- Deshalb konnten die Tarifvertragsparteien für Dienstreisen auch regeln, welche bzw. wieviele Stunden insoweit für die Vergütung zugrunde zu legen sind und bezahlt werden oder nicht (vgl. auch Hunold, DB 1977, S. 1506).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

    Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

    Deswegen kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP MTB II § 19 Nr. 3 = EzA MTB II § 19 Nr. 2).
  • ArbG Hagen, 10.05.2011 - 5 Ca 146/10

    Lohnansprüche für die Zeit von Fahrten mit dem Firmenfahrzeug vom Sitz der

    Deswegen kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1977 - 3 AZR 292/76 -, AP Nr. 3 zu § 19 MTB II in den Gründen auf Blatt 890).

    Deshalb kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen im Betrieb des Arbeitgebers an (vgl. nochmals BAG, Urteil vom 21.09.1977 - 3 AZR 292/76 -, AP Nr. 3 zu § 19 MTB II in den Gründen auf Blatt 890).Weil aber ein sonstiger vergleichbarer Arbeitnehmer zusätzlich aufgewendete Wegezeit bei dem Bestehen eines tarifvertraglichen Auslösungsanspruchs, mangels einer abweichenden Vereinbarung, nicht vergütet bekommen würde, hat auch der Kläger keinen Anspruch auf Vergütung hierfür.

  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84

    Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns

    Die Vorschrift des § 23 Abs. 4 SchwbG a. F. (vgl. jetzt § 26 Abs. 4 SchwbG), wonach der Vertrauensmann der Schwerbehinderten von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien ist, wenn und soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, findet auch auf den von der Arbeit völlig freigestellten Vertrauensmann Anwendung (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).

    So stellt sich § 23 Abs. 4 SchwbG a.F. insoweit als eine Konkretisierung des in § 23 Abs. 2 SchwbG a. F. normierten Benachteiligungs- und Begünstigungsverbots dar, das in den §§ 78 BetrVG, 8 BPersVG ebenfalls gesetzlich geregelt ist (Jung/Cramer, aaO, § 26 Rz 3; Rewolle/Dörner, aaO, § 26 Anm. II; für das Verhältnis von § 46 BPersVG zu § 8 BPersVG vgl. BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; für das BetrVG vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 37 Rz 1; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 1).

    Aus dem Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 2 Unterabs. 2 KraftfahrerTV ist zu entnehmen, daß die Bestimmung über den Ansatz von Arbeitsstunden zunächst nur den Verdienstausfall des tageweise nicht arbeitenden Kraftfahrers regeln wollte (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1977, aaO).

    Da der Tarifvertrag aber seit dem Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1977 (aaO), in der Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Bestimmung des Tarifes mit den §§ 8, 46 BPersVG angemeldet worden sind, mehrfach geändert worden ist, zuletzt durch den 27. Ergänzungstarifvertrag vom 28. Februar 1986, kann angenommen werden, daß die Tarifvertragsparteien niemals eine dem Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot zuwider laufende Bestimmung gewollt haben, zumal dieses Verbot zu den Grundprinzipien des kollektiven Arbeitsrechts gehört und z.B. bei Abschluß des Kraftfahrertarifvertrags in § 53 BetrVG 1952 normiert war.

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 389/05

    Betriebsratsmitglied - Arbeitsbefreiung - Reisezeiten

    Deswegen kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP MTB II § 19 Nr. 3 = EzA MTB II § 19 Nr. 2; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - BAGE 106, 87 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 1 2 der Gründe; 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - BAGE 112, 322 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 140 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 3, zu I der Gründe).
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz -

    Demgegenüber sind Dienstreisen Fahrten an einen anderen Ort, wo Dienstgeschäfte zu erledigen sind; diese sind grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anzusehen, sofern nicht während der Dienstreise ausnahmsweise Arbeit geleistet wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 17 BAT; Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 MTB II unter Hinweis auf Urteil vom 19 Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - [demnächst] AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Denecke- Neumann, aaO, § 2 Anm. 10; Zmarzlik, AZO, § 2 Anm. 28; Meisel- Hiersemann, AZO, 2. Aufl., § 2 Anm. 62, 63; RÖhsler, Die Arbeits zeit, S. 30).

    Ins besondere kann bestimmt werden, inwieweit die auf einer Dienst reise verbrachte Zeit als Arbeitszeit anzusehen ist und wie diese Zeit zu vergüten ist (vgl. BAG vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; Hunold DB 1977, 1506).

  • BAG, 13.08.1987 - 6 AZR 373/85

    Berechnung der Arbeitszeit bei mehrtägiger Personalratssitzung - Unterschied

    Die Tarifvertragsparteien konnten deshalb für Dienstreisen auch regeln, wieviele Arbeitsstunden insoweit für die Berechnung der Vergütung anzusetzen sind (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).

    Das gleiche gilt für die Pauschalierung der anzurechnenden Stunden für den Arbeitsausfall wegen Personalratstätigkeit schon mit Rücksicht auf die Besonderheiten der Vergütungsberechnung im Kf-TV (BAG vom 21. September 1977, aaO).

    Dies um so mehr, als die hier vertretene Auffassung schon in dem Urteil des BAG vom 21. September 1977 (- 4 AZR 292/76 -, aaO) wenn auch nur beiläufig angedeutet wurde, was sogar zu einer ablehnenden Stellungnahme des Bundesministers des Inneren im Rundschreiben vom 5. Dezember 1977 - D III 2 - 220 503/42 - geführt hat.

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21

    Ausgleichsansprüche des Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 , Abs. 3 und Abs.

    Deswegen kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP MTB II § 19 Nr. 3 = EzA MTB II § 19 Nr. 2).".
  • LAG Köln, 20.12.2007 - 10 Sa 1020/07

    Freizeitausgleich, Vergütung, Betriebsratstätigkeit, Reisezeit

    Deshalb kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb an ( BAG aa0; BAG, Urteil v. 21.6.2006 - 7 AZR 389/05 - Rn 12; BAG, Urteil vom 21.9.1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II ).
  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen

    Einen solchen Willen hätte der Gesetzgeber angesichts der Tatsache, daß - soweit nicht, wie etwa bei der Deutschen Bundespost, anderweitige tarifliche Regelungen getroffen sind - weder beamten- noch tarifrechtlich Dienstreisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Dienst- bzw. Arbeitszeit angesehen werden, eindeutig zum Ausdruck bringen und regeln müssen (vgl. § 17 Abs. 2 BAT; BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, daß eine pauschale Regelung des Lohnausfalls eines Personalratsmitglieds in engen Grenzen möglich und zulässig sei (Ballerstedt/ Engelhard, Bayerisches Personalvertretungsgesetz , 2. Aufl., Art. 42 Rz 4; Engelhard/Ballerstedt, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen, 3. Aufl., § 50 Rz 4; offen gelassen in BAG Urteil vom 21. September 1977 - 3 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2000 - 4 Sa 229/00

    Arbeitsbefreiung für die Hin- und Rückreise zu einer Personalversammlung

  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 180/85

    Anspruch auf Dienstbefreiung von zwölf Stunden wegen dienstlicher Fahrten

  • LAG Niedersachsen, 19.03.1987 - 3 Sa 1342/86

    Rechtsschutz bei Versagung einer Bereitschaftsdienstvergütung; Vergütungsumfang

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1985 - 4 Sa 108/85

    Freizeitausgleich für Personalratsmitglieder für Reisezeiten zu Sitzungen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht